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Kanton Schwyz
Regierung will bei Wahlrecht für Beeinträchtigte nicht vorpreschen
Der Schwyzer Regierungsrat will das Abstimmen auf kantonaler Ebene für Menschen mit psychischer oder geistiger Beeinträchtigung nicht öffnen. Grund dafür sei eine derzeit laufenden Bestandesaufnahme des Bundesrats für eine allfällige Verfassungsrevision.
Im Kanton Schwyz wird über das Wahlrecht von Menschen mit einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung diskutiert. (Symbolbild)
Deren Ergebnis gelte es abzuwarten, wie die Regierung in einer Antwort auf eine Motion vom Montag schrieb. Das Risiko eines "Auseinanderfallens" von eidgenössischen und kantonalen Stimm- und Wahlrechtsvoraussetzungen gelte es auf jeden Fall zu vermeiden.
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