Der Geschäftsführer eines Recyclingbetriebs aus dem inneren Kantonsteil von Schwyz hat eine Busse aufgebrummt bekommen. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte ihn soeben rechtskräftig per Strafbefehl wegen vorsätzlicher versuchter Übertretung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz. Der Chef muss entweder eine zwölftägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen oder eine Geldbusse und Verfahrenskosten in der Höhe von gesamthaft knapp 1500 Franken bezahlen.
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