Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die überparteiliche Motion von SP-Kantonsrat Martin Raña und vier Mitunterzeichnerinnen «Rechtslücke – Schutz vor häuslicher Gewalt oder Stalking» zur Ablehnung. In der Motion wurde die Frage einer möglichen Rechtslücke angesprochen: Entfalten von anderen Kantonen erlassene Rayonverbote auch im Kanton Schwyz ihre Wirkung? Raña und seine Kolleginnen glauben dies nicht. Deshalb wurde gefordert, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass polizeiliche Anordnungen zum Gewaltschutz auch über die Kantonsgrenzen hinaus verbindlich und vollstreckbar sind.
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