Bezirksgericht

153 km/h ausserorts: Raser kommen mit milderer Strafe davon

Das Bezirksgericht Schwyz stützte sich im Fall zweier Motorradfahrer auf eine neue Gesetzesregelung.
Kurz nach der Tafel «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» ausgangs Sattel Richtung Rothenthurm sollen die beiden Motorradfahrer auf 146,8 beziehungsweise 153 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben.
Foto: Erhard Gick

An einem schönen Frühlingstag im Mai 2023 fuhren zwei Motorradfahrer aus der March durch Sattel in Richtung Rothenthurm: ein 49-jähriger Schweizer mit serbischen Wurzeln auf seinem BMW-Töff und ein 37-jähriger Nordmazedonier auf seiner Yamaha-Maschine. Noch innerorts in Sattel überholten sie ein ziviles Fahrzeug der Polizei mit übersetzter Geschwindigkeit. Der Ältere soll laut einem von der Staatsanwaltschaft angeforderten Gutachten um 32,1 und der Jüngere um 54,3 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Kurz nach der Tafel «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» gaben die beiden nochmals Gas. Der Jüngere soll dabei 146,8 und der Ältere 153 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho gehabt haben. Damit erfüllten beide den Rasertatbestand.

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