Patientenakten

Patientenakten länger aufbewahren

Das Archivgesetz soll für Patientenakten neue Richtlinien festlegen.
Patientenakten sollen im Kanton neu 120 Jahre archiviert sein.
Foto: Keystone

Unterlagen von Patientinnen und Patienten sollen im Kanton Schwyz statt 70 neu 120 Jahre lang nicht einsehbar sein. Der Regierungsrat schlägt vor, im Archivgesetz die Schutzfrist entsprechend zu verlängern. Er hat dazu die Vernehmlassung eröffnet.

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