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Kantonsratswahlen
Parteistimmen sollen ohne Kandidierende möglich sein
Nach einem weiteren SVP-Vorstoss gegen «gemeindefremde Kandidierende» bringen nun auch SP und GLP einen Änderungsvorschlag für das Kantonsratswahlgesetz hervor.
Gemeindevertreter des Kantonsparlaments müssen nicht zwingend in der Gemeinde wohnhaft sein, für die sie kandidieren. Diesen «offensichtlichen Mangel» im seit 2014 geltenden Kantonsratswahlgesetz wollen alle Parteien – von links bis rechts – beheben. Allerdings mit unterschiedlichen Änderungsvorschlägen.
Seit der Änderung des Kantonsratswahlgesetzes vom 17. Dezember 2014 gilt für die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz das Doppelproporzsystem, auch doppelter Pukelsheim genannt. Das heisst, dass unter anderem die Sitzverteilung der Parteien gesamtkantonal ermittelt wird.