Kantonsratswahlen

Parteistimmen sollen ohne Kandidierende möglich sein

Nach einem weiteren SVP-Vorstoss gegen «gemeindefremde Kandidierende» bringen nun auch SP und GLP einen Änderungsvorschlag für das Kantonsratswahlgesetz hervor.
Gemeindevertreter des Kantonsparlaments müssen nicht zwingend in der Gemeinde wohnhaft sein, für die sie kandidieren. Diesen «offensichtlichen Mangel» im seit 2014 geltenden Kantonsratswahlgesetz wollen alle Parteien – von links bis rechts – beheben. Allerdings mit unterschiedlichen Änderungsvorschlägen.
Foto: Nadine Annen
Seit der Änderung des Kantonsratswahlgesetzes vom 17. Dezember 2014 gilt für die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz das Doppelproporzsystem, auch doppelter Pukelsheim genannt.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-