Die Diskussion um das Rahmenabkommen II (oder die Bilateralen III) mit der EU bewegt derzeit unsere Gemüter. Es stellt sich die Frage, wie viel von unserer gesetzgeberischen Kompetenz wir zugunsten allfälliger ökonomischer Vorteile an die EU abgeben sollen, welchen «Ausgleichsmassnahmen» wir bei der Nichtübernahme von neuen europäischen Rechtsakten ausgesetzt sein werden und ob respektive wie wir eine gewisse Selbstbestimmung bei der Zuwanderung behalten können. Dabei handelt es sich um eminent wichtige Fragen, die unser Selbstverständnis infrage stellen. Trotzdem will der Bundesrat die Stände nicht als solche befragen. Das einfache Volksmehr soll genügen.
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