Die Sache wurde eigentlich vor über 20 Jahren beschlossen. 2004 entschied der Bund, dass alle Bushaltestellen und Bahnhöfe bis Ende 2023 behindertengerecht umgebaut werden sollen – sofern dies verhältnismässig ist. Das schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (Behig) so vor. Doch ein Blick in den Kanton Schwyz zeigt auch noch im Jahr 2026: Das ist nicht der Fall.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

