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Kanton Schwyz
Neues Gesetz: Freiwilliger Rückbau und Verhinderung illegaler Bauten
Eine Gesetzesanpassung verfolgt das Ziel, dass die Anzahl Gebäude im Nichtbaugebiet nicht erhöht wird.
Die Gesetzesrevision betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzonen.
Per 1. Juli treten weitere Bestimmungen der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes in Kraft. Für die vorläufige Umsetzung der neuen Bestimmungen hat der Regierungsrat eine kantonale Verordnung erlassen, die ebenfalls am 1. Juli in Kraft tritt. Dies heisst es in einer Mitteilung des Kantons.