Kanton Schwyz

Neues Gesetz: Freiwilliger Rückbau und Verhinderung illegaler Bauten

Eine Gesetzesanpassung verfolgt das Ziel, dass die Anzahl Gebäude im Nichtbaugebiet nicht erhöht wird.
Die Gesetzesrevision betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzonen.
Foto: zvg

Per 1. Juli treten weitere Bestimmungen der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes in Kraft. Für die vorläufige Umsetzung der neuen Bestimmungen hat der Regierungsrat eine kantonale Verordnung erlassen, die ebenfalls am 1. Juli in Kraft tritt. Dies heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-