Vor fast genau 150 Jahren, am 24. März 1876, trat das erste eidgenössische Waldgesetz in Kraft. In der Folge kam es zu zahlreichen Aufforstungen. Das Waldareal im Kanton Schwyz habe sich seit der Einführung des ersten eidgenössischen Waldgesetzes wieder so weit ausdehnen können, «dass die Schutzwälder die Bevölkerung aktiv vor Naturgefahren schützen», heisst es in einer Mitteilung des Kantons Schwyz vom Dienstag.
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