Der deutschstämmige Pater war national in die Schlagzeilen geraten, weil er an einer früheren Wirkungsstätte eine Frau in einem Handgemenge verletzt hatte. Die Frau brach sich dabei das Schlüsselbein. Es kam zur Anzeige. Der Priester wurde später im Kanton Aargau mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wegen einfacher Körperverletzung.
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