Schwyz/Lausanne

Nach Unfall: Bauarbeiter war selber schuld

Das Bundesgericht weist eine Haftungsklage gegen die Arbeitgeberin eines verunfallten Bauarbeiters ab.
Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: PD
Der Arbeitsunfall ereignete sich im Dezember 2011 beim Aufbau eines Deckenschalungssystems. Damit beauftragt war ein erfahrener Bauarbeiter, der von einem Vermittlungsbüro der Bauunternehmerin vermittelt worden war ...

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-