Der Streit zwischen einem Ehepaar und seinem Nachbar sorgte schon vor ein paar Jahren national für Schlagzeilen und beschäftigte bereits das Bundesgericht in Lausanne. Das Paar wirft dem Nachbarn vor, mit einem Biotop auf der Dachterrasse eine Mückenplage verursacht zu haben. Diese Plage verunmögliche es dem Ehepaar, ungestört auf seiner Terrasse verweilen zu können. Das Bundesgericht hatte den Fall zur genauen Abklärung im August 2023 an die kantonalen Instanzen zurückgewiesen.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

