Kanton Schwyz

Mückenstreit muss wieder aufgerollt werden

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts im Streit zweier Nachbarn zur neuen Beurteilung zurückgewiesen.
In Pfäffikon kommt es wegen Mücken zu einem ungewöhnlichen Nachbarschaftsstreit.
Foto: Keystone

Seit der Eigentümer einer Dachterrasse in Pfäffikon im Jahr 2001 eine rund vier Quadratmeter grosse Teichanlage erstellt hat, ist der Frieden mit seinem Terrassennachbar vorbei. Die Teichanlage sei nämlich der Grund dafür, dass der Nachbar regelmässig auf seiner Dachterrasse von Stechmücken geplagt werde, behauptet dieser. Die von Stechmücken gestörten Nachbarn erhoben, nachdem offenbar keine Einigung erzielt werden konnte, 2020 Klage beim Bezirksgericht Höfe und später auch Beschwerde vor dem Kantonsgericht.

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