Gemeinde Schwyz

Meinungsbildung «erheblich beeinträchtigt» – Bundesgericht erklärt Abstimmung für ungültig

Die Gemeinde Schwyz muss die Abstimmung über den Schutzzonenplan wiederholen, da bei der ersten Abstimmung schwerwiegende Fehler begangen worden sind.
Über den Schutzzonenplan in der Gemeinde Schwyz muss erneut abgestimmt werden.
Foto: Erhard Gick

Die am 28. September 2025 erfolgte Schwyzer Gemeindeabstimmung über die Revision der Schutzzonenplanung – angenommen mit einem Ja-Anteil von 60,48 Prozent – ist vom Bundesgericht für ungültig erklärt worden. Die Lausanner Richter haben eine Stimmrechtsbeschwerde von Franz und Claudia Mattig-Suter gutgeheissen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts hervorgeht.

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