Die am 28. September 2025 erfolgte Schwyzer Gemeindeabstimmung über die Revision der Schutzzonenplanung – angenommen mit einem Ja-Anteil von 60,48 Prozent – ist vom Bundesgericht für ungültig erklärt worden. Die Lausanner Richter haben eine Stimmrechtsbeschwerde von Franz und Claudia Mattig-Suter gutgeheissen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts hervorgeht.
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