Mild bestraft wurde ein heute 28-jähriger Schweizer im letzten Jahr vom Strafgericht Schwyz. Zu mild nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, weshalb die Anklagebehörde den Fall ans Schwyzer Kantonsgericht weiterzog. Wegen sexueller Handlungen mit seinem damals minderjährigen und elf Jahre jüngeren Bruder und wegen sexueller Nötigung sollte der Schweizer mit einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten bestraft werden. 18 Monate davon müsse er ins Gefängnis. Das Strafgericht hatte den Mann zu einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
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