Kantonsgericht

Schwyzer muss wegen Sex mit jüngerem Bruder ins Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft drang am Kantonsgericht mit dem Antrag für ein härteres Strafmass gegen einen Schweizer durch.

Mild bestraft wurde ein heute 28-jähriger Schweizer im letzten Jahr vom Strafgericht Schwyz. Zu mild nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, weshalb die Anklagebehörde den Fall ans Schwyzer Kantonsgericht weiterzog. Wegen sexueller Handlungen mit seinem damals minderjährigen und elf Jahre jüngeren Bruder und wegen sexueller Nötigung sollte der Schweizer mit einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten bestraft werden. 18 Monate davon müsse er ins Gefängnis. Das Strafgericht hatte den Mann zu einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.

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