Schwyzer Strafgericht

LSD für den Verkauf im Kühlschrank aufbewahrt

Das Strafgericht des Kantons Schwyz verurteilte einen 50-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Ein im Bezirk Schwyz wohnhafter Schweizer ist vom Strafgericht wegen Verbrechen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 60 Franken und zu einer Busse von 750 Franken verurteilt worden. Freiheits- und Geldstrafe wurden bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Die Busse muss der Mann bezahlen. Der Prozess fand im abgekürzten Verfahren statt. Das Urteil kann nicht angefochten werden.

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