Das Schweizer Stimmvolk hat für die Abschaffung gestimmt – der Eigenmietwert wird jedoch frühestens ab dem Steuerjahr 2028 abgeschafft, wie es auf Anfrage bei der Schwyzer Steuerverwaltung heisst. Eine Umsetzungsfrist von mindestens zwei Jahren wird erwartet. Die Abschaffung erfolgt schweizweit und zum selben Zeitpunkt.
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