Schwyz

Leinenpflicht bleibt, Hundehalterbrevet wird geprüft

Die Schwyzer Regierung sieht nach wie vor keinen Grund, die allgemeine Leinenpflicht für Hunde zu lockern. Stattdessen stellt sie die Wiedereinführung von Hundekursen sowie ein Verbot bestimmter Hunderassen zur Diskussion.
Die Hundeleinenpflicht soll im Kanton Schwyz nicht gelockert werden.
Foto: Petra Imsand

Der Regierungsrat begründete seine wiederholt ablehnende Haltung in der Antwort auf die Motion von Kantonsrat Roland Müller ( SVP, Küssnacht ) damit, dass der Gesetzgeber das öffentliche Interesse für Sicherheit, Gesundheit und Ordnung höher gewichte als die privaten Interessen der Hundehalter. «Daran hat sich bis heute nichts geändert», heisst es weiter. Dadurch, dass die Anzahl der Hunde weiter zugenommen habe und es Konflikten zwischen den verschiedenen Bedürfnissen und Schutzinteressen – namentlich in der Landwirtschaft, im Wald und in den Naherholungsgebieten – vorzubeugen gelte, solle das bisherige Regime beibehalten werden. Eine Lockerung der Leinenpflicht würde nämlich auch dazu führen, dass die Kotbeseitigungspflicht vernachlässigt würde, schreibt der Regierungsrat weiter.

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