Eine Frau zog ihre Anmeldung für die Pädagogische Hochschule Schwyz zurück, weil die Ausbildungsstätte der gläubigen Muslima klarmachte, sie könne zwar mit Kopftuch an der PH studieren, aber keine Pflichtpraktika an den Schulen absolvieren. Das machte der «Bote» im vergangenen September publik. Die Kantonsregierung bestätigte diese Haltung und verwies auf die im Volksschulgesetz verankerte konfessionelle Neutralität, die es Lehrerinnen untersagt, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.
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