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Knatsch
Lauerzer Grenzmauer schon zum dritten Mal vor Bundesgericht
Im Streit um eine nicht bewilligte Mauer sind nun die vom Gemeinderat angeordneten Bussen gegen einen Grundeigentümer rechtskräftig geworden.
Schon seit 2018 sorgt eine rund 16 Meter lange, etwa 30 Zenitmeter hohe und 20 Zenitmeter breite Grenzmauer zwischen zwei Liegenschaften in Lauerz für Juristenfutter (der «Bote» berichtete bereits mehrmals darüber).