Lauerz

Lauerzer Grenzmauer bereits zweimal vor Bundesgericht

Das Bundesgericht trat auf eine Beschwerde gegen eine vom Lauerzer Gemeinderat verhängte Busse gegen einen Grundstücksbesitzer nicht ein.
Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: Keystone

Sie ist rund 16 Meter lang, etwa 30 Zentimeter hoch und 20 Zentimeter breit und steht an der Grenze zwischen zwei Liegenschaften in Lauerz. Seit 2018 bereitet das kleine Bauwerk Sorgen, und zwar dem Erbauer und den Lauerzer Behörden. Sogar das Bundesgericht musste sich mit dem Objekt des Streits befassen – und das bereits zum zweiten Mal –, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht.

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