Das Bundesgericht in Lausanne spricht in seinem Urteil deutliche Worte gegen das Schwyzer Kantonsgericht. Die obersten Richter in Lausanne werfen den obersten Richtern im Kanton Schwyz vor, ein Urteil des Bundesgerichts nicht zu akzeptieren und zu einem gegenteiligen Urteil gelangt zu sein. Das Kantonsgericht wird laut publiziertem Bundesgerichtsurteil «nunmehr ausdrücklich angewiesen», den Anweisungen der Bundesrichter nachzukommen.
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