Kanton Schwyz

Kostenteiler im Kindesschutz hat sich bewährt

Der seit 2023 geltende Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden vereinfacht die Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen. Die ersten Erkenntnisse daraus sind positiv.
Die Hochschule Luzern evaluierte den seit drei Jahren gültigen Kostenteiler im Kindesschutz.
Foto: zvg (Symbolbild)
Der seit 2023 geltende Kostenteiler im Kindesschutz hat sich bewährt. Zu diesem Schluss kommt eine Evaluation der Hochschule Luzern im Auftrag des Amts für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz. Seither übernehmen Kanton und Gemeinden die Kosten von Kindesschutzmassnahmen je zur Hälfte.

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