Das Urteil schreibe lediglich einen Abstand der Redner zu den Teilnehmenden von drei Metern vor, teilte das Aktionsbündnis am Donnerstag mit. Es wertet den Entscheid als "kleinen Sieg des Rechtsstaates und der Demokratie über die Corona-Willkür", wie es in der Mitteilung heisst.
Eine Maskentragpflicht für Redner schränke die freie Rede und Ausdrucksmöglichkeit wesentlich ein. Es sei deshalb unverständlich, dass die Schwyzer Polizeibehörden auf einer solchen Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts beharrt hätten.
Die Polizei muss nun die entsprechende Passage in der Verfügung streichen, wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Das Aktionsbündnis will am Samstag namentlich in Schwyz eine "Kundgebung für eine vernünftige Coronapolitik" durchführen. Es rechnet mit mehreren hundert Teilnehmenden. (sda)
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