Kanton

Kein Rezept gegen Minusgeschäft bei Schwyzer Vermögenssteuern

Wegen den hohen Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) rechnet sich ein Wachstum des steuerbaren Vermögens für den Kanton Schwyz nicht. Ändern lässt sich das nicht, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Motion ausführte.
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER

Nimmt der Kanton Schwyz einen zusätzlichen Franken an Vermögenssteuern ein, muss er zusätzliche 1,16 Franken in den NFA einzahlen. Wegen dieser negativen Grenzmarge bedeute jeder Zuwachs an steuerbarem Vermögen bei einer isolierten Betrachtung ein Minusgeschäft, hielt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion fest.

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