Nimmt der Kanton Schwyz einen zusätzlichen Franken an Vermögenssteuern ein, muss er zusätzliche 1,16 Franken in den NFA einzahlen. Wegen dieser negativen Grenzmarge bedeute jeder Zuwachs an steuerbarem Vermögen bei einer isolierten Betrachtung ein Minusgeschäft, hielt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion fest.
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