Heute schreibt das Schwyzer Gastwirtschaftsgesetz vor, dass es eine Bewilligung braucht, wenn ein Raum vermietet wird, an dem mitgebrachte oder angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden. Imbaumgarten erklärte, dass diese Vorgabe eine kaum zu rechtfertigende Hürde für kulturelle und private Veranstaltungen sei und verlangte die Streichung des Paragraphen.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
