Mit dem Entscheid des Parlaments muss der Regierungsrat in einem Bericht aufzeigen, wie bei der Bewilligung die gebotene Interessensabwägung pragmatisch vorgenommen werden können. Anlass war eine im Mai vom kantonalen Amt für Umwelt (AFU) kommunizierte Anpassung der Bewilligungspraxis. Demnach würden Ausnahmebewilligungen auf ein Minimum beschränkt, sagte Keller.
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