Heute sind im Kanton Schwyz drei politische Behörden für die Volksschule zuständig: Der Kantonsrat übt die parlamentarische Oberaufsicht aus, beim Regierungsrat sind die Finanzkompetenz sowie die Oberaufsicht angesiedelt, und der Erziehungsrat ist mit der unmittelbaren Aufsicht über das Volksschulwesen betraut und für den Vollzug von Vorschriften zuständig.
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