Schwyz

Kantonsrat tastet Grundstückgewinnsteuer nicht an

Im Kanton Schwyz wird die Grundstückgewinnsteuer nicht reduziert. Der Kantonsrat hat am Mittwoch eine Motion, welche einen Rabatt nach einer Besitzdauer von 25 Jahren von 98 Prozent forderte, mit 68 zu 23 Stimmen abgelehnt.
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Wird ein Grundstück verkauft, wird auf dem wirtschaftlichen Gewinn eine Steuer fällig. Ziel der Steuer ist es, die kurzfristige Grundstückspekulation zu hemmen.

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