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Schwyzer Kantonsrat
Gnadenfrist für das gedruckte Amtsblatt
Das Amtsblatt des Kantons Schwyz soll grundsätzlich digital publiziert werden. Bis längstens Ende 2028 kann es aber auch in gedruckter Form bezogen werden.
Der Kantonsrat hat am Mittwoch das Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen mit 92 zu 1 Stimmen teilrevidiert. Die Teilrevision schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass das Amtsblatt rein elektronisch publiziert werden kann.