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Innerschwyz
Kantonsgericht erlöst Katzenhalterin vom Vorwurf der Tierquälerei
Die Innerschwyzerin war verurteilt worden, weil sie ihre an Krebs erkrankte Katze selbst und homöopathisch behandelte und nicht sofort nach der Diagnose einschläfern liess.
Eine Innerschwyzerin hat ihre Katze nicht gequält, urteilt das Kantonsgericht (Symbolbild).
Eine bange Zeit erlebte eine Innerschwyzer Katzenhalterin in den Jahren 2023 bis 2025. Als sie im Frühsommer 2023 an ihrer Katze, die seit 17 Jahren bei ihr lebte, eine Wunde an der Nase entdeckte, desinfizierte die gelernte Krankenschwester diese Wunde und trug Ringelblumensalbe auf ...