Innerschwyz

Kantonsgericht erlöst Katzenhalterin vom Vorwurf der Tierquälerei

Die Innerschwyzerin war verurteilt worden, weil sie ihre an Krebs erkrankte Katze selbst und homöopathisch behandelte und nicht sofort nach der Diagnose einschläfern liess.
Eine Innerschwyzerin hat ihre Katze nicht gequält, urteilt das Kantonsgericht (Symbolbild).
Foto: Keystone
Eine bange Zeit erlebte eine Innerschwyzer Katzenhalterin in den Jahren 2023 bis 2025. Als sie im Frühsommer 2023 an ihrer Katze, die seit 17 Jahren bei ihr lebte, eine Wunde an der Nase entdeckte, desinfizierte die gelernte Krankenschwester diese Wunde und trug Ringelblumensalbe auf ...

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-