Innerschwyz

Kantonsgericht erlöst Katzenhalterin vom Vorwurf der Tierquälerei

Die Innerschwyzerin war verurteilt worden, weil sie ihre an Krebs erkrankte Katze selbst und homöopathisch behandelte und nicht sofort nach der Diagnose einschläfern liess.
Eine Innerschwyzerin hat ihre Katze nicht gequält, urteilt das Kantonsgericht (Symbolbild).
Foto: Keystone

Eine bange Zeit erlebte eine Innerschwyzer Katzenhalterin in den Jahren 2023 bis 2025. Als sie im Frühsommer 2023 an ihrer Katze, die seit 17 Jahren bei ihr lebte, eine Wunde an der Nase entdeckte, desinfizierte die gelernte Krankenschwester diese Wunde und trug Ringelblumensalbe auf. Zudem leitete sie eine Behandlung bei einer Katzenhomöopathin ein. Die nicht heilende Wunde der Katze, die sich wie vor der Erkrankung auch im Freien aufhielt, fiel auch anderen Personen auf. Einer davon wurde das offenbar zu bunt. Sie brachte das Tier im August 2023 zum Tierarzt. Als die Katzenhalterin ihr Tier in der Tierarztpraxis abholte, erfuhr sie die Diagnose. Bei der Wunde handle es sich um ein fortgeschrittenes Krebsgeschwür, das nicht mehr behandelbar sei.

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