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Schwyz
Kanton will Gelder für Denkmalpflege aus Staatskasse zahlen
Die Schwyzer Regierung will künftig Subventionsgelder für die Denkmalpflege nicht mehr über den Lotteriefonds sondern aus der Staatskasse bezahlen. Dafür ist eine Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie nötig.
Für die Restaurierung von denkmalgeschützten Bauten soll neu ein Grundbeitragssatz von 25 Prozent angewendet werden, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei Schwyz vom Donnerstag heisst.
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