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Schwyz
Kanton schränkt Wasserentnahme aus Gewässern ein
Im Kanton Schwyz ist die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Spezialkulturen erlaubt. Damit sollen die Gewässer geschützt werden, teilte das Umweltdepartement am Freitag mit.
Ab sofort sind Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern grundsätzlich nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Spezialkulturen zulässig.
Zu den Spezialkulturen gehören gemäss dem Merkblatt des Kantons zur Wasserentnahme bei Trockenheit etwa Beeren, Gemüse oder Obst. Um die Erlaubnis für die Wasserentnahme zu erhalten, ist ein Gesuchsformular beim kantonalen Amt für Gewässer einzureichen.