Schwyzer Kantonsrat

Die Bestattung von «Sternenkindern» wird möglich

Im Kanton Schwyz sollen künftig auch sogenannte «Sternenkinder» bestattet werden können. Der Kantonsrat hat am Donnerstag ein Postulat von Andrea Burtschi (Mitte) einstimmig erheblich erklärt.
Der Kanton Schwyz soll die Bestattung von Fehlgeburten ermöglichen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Im Bundesrecht wird zwischen Fehlgeburten und Totgeburten unterschieden. Ein Kind gilt als Totgeburt, wenn es bei der Geburt mindestens 500 Gramm wiegt oder wenn die Schwangerschaft mindestens 22 Wochen gedauert hat. Ist dies der Fall, besteht ein Anrecht auf eine Bestattung. Kein Anrecht auf eine Bestattung gilt, wenn das Kind zu früh oder zu leichtgewichtig tot geboren wird.

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