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Schwyzer Kantonsrat
Die Bestattung von «Sternenkindern» wird möglich
Im Kanton Schwyz sollen künftig auch sogenannte «Sternenkinder» bestattet werden können. Der Kantonsrat hat am Donnerstag ein Postulat von Andrea Burtschi (Mitte) einstimmig erheblich erklärt.
Der Kanton Schwyz soll die Bestattung von Fehlgeburten ermöglichen. (Symbolbild)
Im Bundesrecht wird zwischen Fehlgeburten und Totgeburten unterschieden. Ein Kind gilt als Totgeburt, wenn es bei der Geburt mindestens 500 Gramm wiegt oder wenn die Schwangerschaft mindestens 22 Wochen gedauert hat. Ist dies der Fall, besteht ein Anrecht auf eine Bestattung ...