Die Öffnung des Geschäfts sei freiwillig, teilte das Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement am Dienstag mit. Die Läden dürften einmalig und ausnahmsweise am Josefstag vom 19. März ihre Türen öffnen. Der Josefstag ist im Kanton Schwyz ein Feiertag, der den Sonntagen im Sinne des Arbeitsgesetzes gleichgestellt ist.
Für Arbeit an Feiertagen sieht das Arbeitsgesetz einen Lohnzuschlag von mindestens 50 Prozent vor. Am Josefstag gilt grundsätzlich ein Verbot der Sonntagsarbeit. Ausnahmen von diesem Verbot können bewilligt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird und die Sonntagsarbeit vorübergehenden Charakter hat.
Die Schliessung der Lebensmittelläden am Josefstag würde in der aktuellen Coronasituation dazu führen, dass die Kunden gedrängt am Mittwoch und Freitag diese Geschäfte aufsuchen würden, um ihre Besorgungen zu erledigen. Das würde zu grösseren Menschenansammlungen führen, die es unbedingt zu vermeiden gelte. (sda)
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!