Die Zentralschweizer Kantone haben erstmals kleinere Holzzentralheizungen unter die Lupe genommen und kontrolliert, ob die Kohlenmonoxidemissionen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Dies ist nötig geworden, weil 2018 die Schweizer Luftreinhalteverordnung überarbeitet worden ist, die eine Messpflicht für Anlagen mit einer Wärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt vorsieht. Davon ausgenommen sind Einzelraumfeuerungen wie Kachelöfen und Cheminées.
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