Der erfahrene Jäger habe «zumindest in Kauf genommen, dass der von ihm beschossene Rothirsch längere Zeit leidet», schreibt die Schwyzer Staatsanwaltschaft in einem rechtsgültigen Strafbefehl. Der Jäger war letzten September während der Hochwildjagd in einem Jagdgebiet im mittleren Kantonsteil unterwegs. Er erspähte einen männlichen Rothirsch, packte sein Jagdgewehr und drückte ab.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.