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Todesfall
Innerschwyzer Arzt wegen Lücken in Krankenakte verurteilt
Nach dem Tod eines Patienten wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. Für den Hausarzt setzte es eine Busse ab – und eine horrende Spesenabrechnung.
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat einen Hausarzt aus dem inneren Kantonsteil wegen «mehrfacher Widerhandlung gegen das kantonale Gesundheitsgesetz» verurteilt. Der erfahrene Arzt war seiner Aufzeichnungspflicht nicht nachgekommen.
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