Todesfall

Innerschwyzer Arzt wegen Lücken in Krankenakte verurteilt

Nach dem Tod eines Patienten wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. Für den Hausarzt setzte es eine Busse ab – und eine horrende Spesenabrechnung.
Ein Arzt aus unserer Region hatte im Krankendossier nicht alle Medikamente vermerkt.
Foto: Symbolbild
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat einen Hausarzt aus dem inneren Kantonsteil wegen «mehrfacher Widerhandlung gegen das kantonale Gesundheitsgesetz» verurteilt. Der erfahrene Arzt war seiner Aufzeichnungspflicht nicht nachgekommen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-