Kanton Schwyz

In Innerschwyzer Geschäft mit Hörgeräten Arbeitgeber und Kunden geschädigt

Das Strafgericht verurteilte einen 36-jährigen Deutschen. Dank seines umfassenden Geständnisses kam der Ausländer um einen Landesverweis herum.

Der heute 36-jährige Deutsche mit ukrainischen Wurzeln war als Filialleiter einer Akustik-Firma in Innerschwyz tätig. Dabei sollte er seinen mehrheitlich betagten Kundinnen und Kunden mit Hörgeräten helfen, ihre Schwerhörigkeit zu lindern. Statt diesen Personen zu helfen, zog er sie aber über den Tisch. Seinen Arbeitgeber schädigte er mit seinem illegalen Treiben nicht nur imagemässig, sondern auch handfest mit einem Betrag von rund 23’000 Franken.

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