Nachdem das Bundesgericht den öffentlichen Seezugang im Gebiet Rotschuo in Gersau bestätigt hat, liegt nun ein überarbeiteter Gestaltungsplan Rotschuo Ost öffentlich auf. Dazu heisst es in den Auflageunterlagen: Der öffentliche Seezugang bleibe mit dem neuen Gestaltungsplan sichergestellt und über den Zugang der Brücke gewährleistet. Der Zugang für die Öffentlichkeit werde mittels Dienstbarkeit rechtlich gesichert. «Die Zugänglichkeit soll in absehbarer Zeit auch als Provisorium gewährleistet werden.»
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