Versuchte schwere Körperverletzung, versuchte Nötigung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: Diese drei Tatbestände warf der Staatsanwalt einem 42-jährigen Rumänen vor. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 130 Franken sowie eine Busse von 850 Franken. Freiheits- und Geldstrafe seien bedingt bei einer Probezeit von vier Jahren auszusprechen. Zudem sei der in der Schweiz nicht angemeldete Rumäne, der als Eisenleger arbeitete, für die Dauer von acht Jahren aus der Schweiz zu verweisen.
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