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Schwyz
Im Kanton sollen Patientendaten 120 Jahre geschützt sein
Im Kanton Schwyz sollen archivierte Patientenunterlagen 120 Jahre lang nicht einsehbar sein. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat.
Unterlagen über medizinische Behandlungen enthalten sensible Daten. (Symbolbild)
Das Archivgesetz des Kantons Schwyz sieht für archivierte Akten eine ordentliche Schutzfrist von 35 Jahren vor. Gibt es besondere schutzwürdige Interessen, kann die Frist auf bis zu 70 Jahre erstreckt werden.