Der Fall ist unseren Leserinnen und Lesern bestens bekannt. Einem betagten Innerschwyzer Hundehalter war vorgeworfen worden, er habe gegen das Tierschutzgesetz verstossen, und er habe sich nicht an eine Weisung des Kantonstierarztes gehalten, die ihm das Überlassen seines Hundes an die ebenfalls betagte Lebenspartnerin verboten hatte. Es kam hierauf auf dem Muotadamm zu einem Zwischenfall, als der Hund zwei Joggerinnen anfiel. Zweimal hatte der Hundehalter gegen die Verurteilungen durch das Bezirksgericht und das Kantonsgericht Schwyz den Gang ans Bundesgericht angetreten. Zweimal erhielt er in Lausanne Recht.
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