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Das Bundesgericht wirft dem Kantonsgericht vor, einen Hundehalter nur deshalb freigesprochen zu haben, weil es das Bundesgericht so «angeordnet» hatte.
Der Fall ist unseren Leserinnen und Lesern bestens bekannt. Einem betagten Innerschwyzer Hundehalter war vorgeworfen worden, er habe gegen das Tierschutzgesetz verstossen, und er habe sich nicht an eine Weisung des Kantonstierarztes gehalten, die ihm das Überlassen seines Hundes an die ebenfalls ...