Brunnen Nord

So begründet das Gericht sein Hochkreisel-Urteil

Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat die Hochkreisel-Abstimmung vom 25. September 2022 aufgehoben. Lesen Sie hier, wie es dazu kam.
Ein Blick aus der Vogelperspektive auf das Gebiet Brunnen Nord.
Foto: PD/Erhard Gick

Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde von Josef «Joe» Scherer gutgeheissen. Es geht dabei um die Gemeindeversammlung vom 22. August 2022 (siehe unten zeitlicher Ablauf), wo über eine Ausgabenbewilligung von 46,113 Millionen Franken für Landerwerb und Bau der Basis- und Groberschliessung Brunnen Nord heftig diskutiert wurde. Das Gericht hat nun die Überweisung des Geschäfts (Ausgabenbewilligung für die Erschliessung) an die Urne sowie die Urnenabstimmung vom 25. September 2022 aufgehoben, wie am Montag bekannt wurde. Die Gemeinde Ingenbohl will einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen.

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