Der Hauseigentümerverband Kanton Schwyz (HEV) appelliert in einer Medienmitteilung, die Biodiversitätsinitiative abzulehnen. Grund dafür sei, dass der Kanton Schwyz bereits mit dem neuen kantonalen Denkmalschutzgesetz eine Grundlage gelegt habe, damit Objekte mit geschichtlichen, kunsthistorischen Werten geschützt würden. Eine zusätzliche Bestimmung hierzu sei nicht nötig und berge die Gefahr, dass man im Kanton Schwyz sich neuen Einschränkungen unterwerfen müsse und dies die bauliche Entwicklung im Kanton behindern beziehungsweise erschweren würde.
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