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Schwyzer Strafgericht
Nach Hanfanbau-Prozess vier von sechs Angeklagten freigesprochen
Den sechs Angeklagten wurden schwerwiegende Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Bandenmässigkeit vorgeworfen. Das Strafgericht urteilte teilweise milde.
Man muss vorausschicken, es gibt heute einen gesetzlich erlaubten Hanfanbau, das hat eine Firma auch im Kanton Schwyz getan. Sie betrieb mehrere solche Produktionsanlagen, auch ausserkantonal. Nur, der Betreiber dieser Anlagen produzierte auch illegalen Hanf, sogenannten Drogenhanf, und weitere Drogensubstanzen.