Vor genau zwei Jahren ist durch Volksabstimmung über das revidierte Wasserrechtsgesetz eine Neuorganisation der Wuhrorganisationen, der Fluss- und Bachverbauungen beschlossen worden. Der Souverän hat dieser neuen Regelung mit 84,8 Prozent wuchtig zugestimmt. Sie sieht vor, dass nicht mehr Wuhrkorporationen für die Verbauung der Gewässer zuständig sind, sondern die Bezirke.
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