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Voranschlag
Gericht bestätigt Entscheid der Schwyzer Gemeindeversammlung
Das Verwaltungsgericht hat die Beschlüsse der Budgetgemeindeversammlung von Schwyz bestätigt. Dies hat die Gemeinde Schwyz am Montag mitgeteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht in Schwyz ist den Beschwerdeführern nicht gefolgt. (Archivaufnahme)
Am 10. Dezember 2025 genehmigten die Stimmberechtigten von Schwyz an der Gemeindeversammlung den Voranschlag für das laufende Jahr. Dagegen ging eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein.