Kanton

Gelder für die Restaurierung von geschützten Bauten kommen neu aus der Staatskasse

Bei Sanierungen soll nicht mehr einfach dem Lotteriefonds Geld entnommen werden. Künftig wird das ordentliche Kantonsbudget belastet.
Neben dem Haus Bethlehem in der Ital-Reding-Hofstatt sind im Kanton Schwyz noch viele weitere Bauten geschützt oder schützenswert.
Foto: Andrea Müller

Eigentümer von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder gestellt werden, erhalten bei Restaurierungen und Umbauten im Kanton Schwyz bald mehr Unterstützung. Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie schlägt der Regierungsrat vor, denkmalschutzbedingte Nachteile künftig substanzieller zu entschädigen. Für die Restaurierung von denkmalgeschützten Bauten soll neu ein Grundbeitragssatz von 25 Prozent angewendet werden, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei Schwyz vom Donnerstag heisst. Derzeit richtet sich die Höhe des Beitrags noch nach der Einstufung des Objekts. Für lokale Objekte sind es 18, für regionale Objekte 21 und für nationale Objekte 25 Prozent.

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