Eigentümer von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder gestellt werden, erhalten bei Restaurierungen und Umbauten im Kanton Schwyz bald mehr Unterstützung. Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie schlägt der Regierungsrat vor, denkmalschutzbedingte Nachteile künftig substanzieller zu entschädigen. Für die Restaurierung von denkmalgeschützten Bauten soll neu ein Grundbeitragssatz von 25 Prozent angewendet werden, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei Schwyz vom Donnerstag heisst. Derzeit richtet sich die Höhe des Beitrags noch nach der Einstufung des Objekts. Für lokale Objekte sind es 18, für regionale Objekte 21 und für nationale Objekte 25 Prozent.
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